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Grundsätzlich
kann jede Person eine Unfallversicherung für sich abschließen.
Nicht
versicherbar sind lediglich folgende Personengruppen: Dauernd Pflegebedürftige
und Geisteskranke.
Sollte die
zu versichernde Person von einer schwerwiegend unfallerhöhenden Krankheit
(beispielsweise Epilepsie) betroffen sein, muss bei Antragsstellung im
Einzelfall geprüft
werden, ob eine Versicherung möglich ist.
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