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Welche Unterlagen benötigen Sie um einen Leistungsanspruch aus der Unfallversicherung geltend zu machen?

Was tun bei Unfall?

Wenn Sie Leistungen aus Ihrer Unfallversicherung beantragen möchten, müssen Sie einen Schaden anzeigen. Sie sollten auf eine möglichst genaue Schilderung achten. Hierzu stellen Versicherungsunternehmen spezielle Schadensanzeigeformulare zur Verfügung.

Um Invaliditäts- oder Sofortleistungen zu erhalten, ist zudem die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig.

Krankenhaustage- und Genesungsgeld erhalten Sie nach Vorlage einer entsprechenden Krankenhausbescheinigung.

Um Todesfallleistungen zu erhalten, sind folgende Unterlagen vorzulegen: Sterbeurkunde, Tagebuch-Nr. der Polizeibehörde, Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Der Unfalltod der versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.

Fristen der Schadensmeldung:

Nach einem Unfall, der vermutlich eine Leistungspflicht herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen und dem Versicherungsunternehmen Meldung zu erstatten. Ansonsten können Leistungsansprüche verloren gehen.

Der Versicherte hat den ärztlichen Anweisungen nachzukommen, um eine Minderung der Unfallfolgen zu erreichen.

Achtung! Diese Aussage gilt grundsätzlich auch für angeordnete Operationen zur Verbesserung von unfallbedingten Schäden! Nicht immer ist es für die verletzte Person leicht zur bevorstehenden Operation "ja" zu sagen - schließlich birgt jede Operation ein gewisses Risiko. Achten Sie daher darauf, dass der Versicherer darauf verzichtet!

 

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