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Übergangsleistung

Die Übergangsleistung ist ein wichtiger Bestandteil der Unfallversicherung, denn in vielen Fällen kann der Arzt erst einige Zeit nach dem Unfall – in der Regel erst nach Abschluss des Heilverfahrens – den Invaliditätsgrad feststellen. Dies kann 12 bis 15 Monate dauern.

Die Übergangsleistungen sollen der Bezahlung von benötigten Hilfsmitteln, beispielsweise ein elektrischer Rollstuhl oder ein Treppenlift, dienen. Üblicherweise wird die Übergangsleistung nur ausgezahlt, wenn nach drei Monaten eine Invalidität von 100% oder mehr und nach sechs Monaten von mindestens 50% vorliegt. Zunächst erhält der Bezugsberechtigte 25% der Übergangsleistung, nach sechs Monaten erhält er dann den restlichen Anteil der Übergangsleistung.

Bei besonders schweren Unfällen, die eine schwerwiegende Invalidität verursacht haben (z. B. Amputation von Arm oder Bein, schwere Verbrennungen, Verlust des Augenlichts, Querschnittslähmung) wird die Übergangsleistung sofort in einer Summe fällig. Vorraussetzung ist, dass die versicherte Person die nächsten 48 Stunden nach dem Unfall überlebt.

Unsere Empfehlung: Versichern Sie mindestens 10% oder mehr der Invaliditätssumme als Übergangsleistung.

 

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