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Übergangsleistung Die
Übergangsleistung ist ein wichtiger Bestandteil der Unfallversicherung, denn in
vielen Fällen kann der Arzt erst einige Zeit nach dem Unfall – in der Regel
erst nach Abschluss des Heilverfahrens – den Invaliditätsgrad
feststellen. Dies kann 12 bis 15 Monate dauern. Die
Übergangsleistungen sollen der Bezahlung von benötigten Hilfsmitteln,
beispielsweise ein elektrischer Rollstuhl oder ein Treppenlift, dienen. Üblicherweise
wird die Übergangsleistung nur ausgezahlt, wenn nach drei Monaten eine
Invalidität von 100% oder mehr und nach sechs Monaten von mindestens 50%
vorliegt. Zunächst erhält der Bezugsberechtigte 25% der Übergangsleistung,
nach sechs Monaten erhält er dann den restlichen Anteil der Übergangsleistung. Bei
besonders schweren Unfällen, die eine schwerwiegende Invalidität verursacht
haben (z. B. Amputation von Arm oder Bein, schwere Verbrennungen, Verlust des
Augenlichts, Querschnittslähmung) wird die Übergangsleistung sofort in einer
Summe fällig. Vorraussetzung ist, dass die versicherte Person die nächsten 48
Stunden nach dem Unfall überlebt. Unsere Empfehlung: Versichern Sie mindestens 10% oder mehr der Invaliditätssumme als Übergangsleistung. |
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