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Todesfallschutz

Absicherung gegen Unfalltod bei der privaten Unfallversicherung

Die Todesfallleistung soll die Hinterbliebenen der versicherten Person finanziell absichern: Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an zum Tod, so wird keine Invaliditätsleistung, sondern die vereinbarte Todesfallsumme erbracht.

Haben Krankheiten oder Gebrechen bei dem durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Tod mitgewirkt, wird die Leistung entsprechend diesem Anteil gekürzt – sofern dieser mindestens 25% beträgt.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie Ihr Leben mit einer Todesfallversicherung absichern möchten, sollten Sie dies nicht über eine Unfallversicherung tun!

Denn: Die Todesfallsumme wird – im Gegensatz zur Risikolebensversicherung - nur bei Unfalltod gezahlt. Außerdem ist eine Absicherung mit einer Risikolebensversicherung oftmals günstiger.

 

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