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Progression Zusätzlich
zur bedarfsgerechten Invaliditätssumme
sollten Sie eine Progression vereinbaren. Gegen einen geringen Mehrbeitrag
steigt die Invaliditätsentschädigung überproportional zum Invaliditätsgrad. Durch
die Progression ist es möglich, ein Höchstmaß an Versicherungsschutz zu einem
günstigen Beitrag zu erhalten. Üblich und empfehlenswert ist eine Progression zwischen 225% und 350%.
Wie
Sie der oben abgebildeten Progressionsstaffel entnehmen können, greift die
Progression erst ab einer Invalidität von 25% - dann jedoch bemerklich: Bei
einem Invaliditätsgrad von 60% würde bei einer Progression von 350% bereits
150% der versicherten Invaliditätssumme an Sie ausgezahlt werden. Bei einer versicherten Invaliditätssumme von beispielsweise 200.000 Euro würden Sie eine Zahlung in Höhe von 300.000 Euro erhalten. (150% von 200.000 Euro). |
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