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Kosmetische Operationen

Kosmetische Operationen: Bestandteil der privaten Unfallversicherung

Oftmals wird durch einen Unfall oder die damit verbundene Operation Ihr Gesicht oder ein anderes Körperteil dauerhaft entstellt. Um Mängel Ihres äußeren Erscheinungsbildes zu beseitigen, ist eine kosmetische Operation notwendig.

Viele Menschen unterliegen dem Irrglauben, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine solche Operation übernimmt. Dies ist aber in der Praxis nur der Fall, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Unsere Empfehlung: Der Einschluss von kosmetischen Operationen obliegt Ihrem persönlichen Ermessen. Oftmals sind kosmetische Operationen bis 3.000 Euro bei der Unfallversicherung beitragsfrei mitversichert. Wenn Sie Schönheitsoperationen in Ihren Versicherungsschutz einschließen möchten, sollten Sie eine Versicherungssumme von mindestens 3.000 Euro wählen.

 

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