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Invaliditätsleistung Die
Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistung der Unfallversicherung. Man
vereinbart bei Vertragsabschluss eine versicherte Invaliditätssumme –
beispielsweise 100.000 Euro. Anspruch
auf eine Kapitalleistung aus der Unfallversicherung entsteht, wenn der Unfall
des Versicherten innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Beeinträchtigung der
körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Die Beeinträchtigung
muss spätestens 15 Monate nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich
festgestellt worden sein. Aus
der ärztlichen Feststellung muss hervorgehen, auf welcher Funktionsstörung die
Invalidität beruht, da sich die Höhe der Leistung aus der Invaliditätssumme
nach dem Grad der Invalidität richtet. Der Grad der Invalidität wird anhand der Gliedertaxe oder durch einen Arzt festgestellt. Klicken Sie hier um Informationen zur Berechnung des Invaliditätsgrades zu erhalten. Welche
Invaliditätssumme sollten Sie wählen?
Auf den ersten Blick scheint dies vielleicht etwas zu hoch wirken. Bedenken Sie jedoch, dass der Versicherungsschutz dazu dienen soll Ihren Einkommensverlust, den Sie durch eine Invalidität erfahren, lebenslang auszugleichen. Auch Kosten, die durch einen eventuell notwendigen Umbau Ihrer Wohnung zu zahlen sind, sollten berücksichtigt werden. Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie eine Progression! Mit der Vereinbarung einer Progression können Sie bereits für geringe Beiträge eine hohe Invaliditätssumme versichern. Wenn Sie neben Ihrer Unfallversicherung bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, können Sie eine niedrigere Invaliditätssumme vereinbaren, da eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine effektivere Absicherung bietet. Wussten Sie, dass Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben? |
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