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Die gesetzliche Unfallversicherung
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Die Geburtsstunde der gesetzlichen
Unfallversicherung ist das Jahr 1884: 1884 erhielten Arbeitnehmer durch das
Unfallversicherungsgesetz einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihr
Arbeitgeber schuldhaft einen Arbeitsunfall verursacht hatte. Der
Leistungsanspruch besteht gegenüber der Berufsgenossenschaft, die dem
Arbeitgeber zugeordnet ist.
Nach und nach wurden die Ansprüche der Arbeitnehmer an
die gesetzliche Unfallversicherung weiter ausgebaut: Heute erhalten
Arbeitnehmer auch Leistungen wenn Eigenverschulden vorliegt.
Zudem sind heute auch Schüler,
Studenten und Kinder, (nur) während sie eine öffentliche Einrichtung (Schule, Universität und
Kindergarten) besuchen, unfallrechtlich abgesichert. |
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Otto von Bismarck:
Deutscher Reichskanzler während der Verabschiedung des
Unfallversicherungsgesetzes (Gesetzliche Grundlage der gesetzlichen
Unfallversicherung) im Jahre 1884 |
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Gerade für Kinder ist der Abschluss einer
privaten Unfallversicherung daher
besonders wichtig: Neben der sehr empfehlenswerten
Grundfähigkeitsversicherung
ist sie die einzige Möglichkeit eine finanzielle Absicherung für den
Invaliditätsfall
zu schaffen. |
Hausfrauen und Rentner hingegen genießen
keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Eine Vorsorge ist also
dringend notwendig, da die meisten Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt
passieren. Hier finden Sie weitere Informationen:
Statistik: Wo passieren Unfälle?
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Die Unterschiede der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung |
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Merkmale |
gesetzliche Unfallversicherung |
private Unfallversicherung |
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Leistung nach |
Sozialgesetzbuch (SGB) |
Versicherungsvertraglichen Regelungen: Allgemeine
Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB) |
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Versichert ist |
jeder Unfall bei Ausübung der Tätigkeit und der direkten Wege |
jeder Unfall nach den AUB |
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Träger |
Berufsgenossenschaften |
Versicherungsunternehmen |
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Versicherungspflicht |
ja, durch Arbeitgeber allein |
nein, freiwillige Zusatzversicherung |
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Beitragszahlung |
100% AG |
oftmals 100% AN, teilweise Zuschuss vom AG |
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Beitragshöhe |
Betriebsartenabhängig |
Summen- und Leistungsartenabhängig |
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Versicherte Personen |
alle Arbeitnehmer, sowie Studenten, Schüler und Kinder, während dem
Aufenthalt in öffentlichen Einrichtungen |
nur Personen für die eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde |
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Zeitraum des Versicherungsschutzes |
während der Arbeitszeit und auf dem dirkten Weg zum Arbeitsplatz |
üblich: 24-Stunden-Schutz |
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Örtliche Geltung |
in der Regel Deutschland |
in der Regel weltweit |
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Leistungsbeschränkungen |
bestehen beim Zusammentreffen mit der gesetzlichen Rente |
keine Leistungsbeschränkungen |
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Die Ziele der gesetzliche
Unfallversicherung haben sich im Laufe der Zeit gewandelt: Heute liegt der
Schwerpunkt auf der Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, der
Unfallverhütung und der Reduktion des Risikos einer Erkrankung an einer
Berufskrankheit.
Zu den Aufgaben der gesetzlichen
Unfallversicherung zählen daher:
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Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Weg zum
Arbeitsplatz
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Verhütung von Berufskrankheiten am Arbeitsplatz
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Heilbehandlung und Rehabilitation von Verletzten und
Berufserkrankten
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Finanzielle Absicherung nach Eintritt eines Arbeitsunfalls
bzw. einer Berufskrankheit
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Unterstützung von Hinterbliebenen
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