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Wie
ist „Unfall“ definiert? Laut
§1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB)
ist der Begriff „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein
Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen
auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet. Als
Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder
Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln
gezerrt oder zerrissen werden.“ Zu
beachten ist, dass die versicherte Person beweisen muss, dass eine Zerrung oder
Riss durch eine erhöhte Kraftanstrengung entstanden ist. Es muss hierbei
generell nach der beruflichen Tätigkeit der
versicherten Person unterschieden werden: Da kaufmännische Angestellte körperlich anders gebaut sind als Personen mit einer überwiegend körperlichen Tätigkeit, kommt es bei dieser Personengruppe öfters zu einer erhöhten Kraftanstrengung.
Einige
Anbieter bieten eine zusätzliche Leistungserweiterung an, die den üblichen
Versicherungsschutz der Unfallversicherung nennenswert optimiert: So bieten einige Unfallversicherungen auch Schutz, wenn der Versicherte bei der rechtmäßigen Verteidigung oder beim Bemühen zur Rettung von Menschen oder Sachen eine Gesundheitsschädigung erleidet. Zudem sind auch Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren oder ähnliches bei ausgewählten Unfallversicherungen versichert. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Unfallversicherung auf zusätzliche Leistungserweiterungen gegenüber den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen! So erhalten Sie viele Zusätze kostengünstig oder gar kostenlos..
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