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Bergungskosten Unter Bergungskosten versteht man die notwendigen Kosten, die durch die Such-, Rettungs-, Transport- und Bergungsaktionen von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten entstanden sind.
Aber
auch der normale Transport mit dem Krankenwagen kann einige hundert bis tausend
Euro kosten. Diese
Kosten sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme durch die Unfallversicherung
gedeckt, sofern kein anderer für die Kostenerstattung herangezogen werden kann. Unsere
Empfehlung: Oftmals sind Bergungskosten bis 3.000 Euro bei der
Unfallversicherung beitragsfrei mitversichert. Diese Höhe ist meist
ausreichend. Höhere Summen sollten versichert werden, wenn Sie sich oft in schwer
erreichbaren Gegenden aufhalten – falls Sie dort verunglücken, werden sicherlich
überdurchschnittlich hohe Bergungskosten entstehen, die Sie ggf. selbst zu
tragen haben, wenn Sie nicht versichert sind. |
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