Unfallversicherung-Ratgeber.de: Ihr Ratgeber für die private Unfallversicherung 

Home ] Nach oben ] Inhalt ] Private Unfallversicherung ] Gesetzliche Unfallversicherung ] Unfallversicherung: Versicherungsvergleich ] Grundfähigkeitsversicherung ] Schadensanzeige: private Unfallversicherung ]

 

Bergungskosten

Unter Bergungskosten versteht man die notwendigen Kosten, die durch die Such-, Rettungs-, Transport- und Bergungsaktionen von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten entstanden sind.

Bergung und Transport

Nicht selten entstehen hohe Kosten, wenn Sie an einer schwer erreichbaren Stelle verunglücken, zum Beispiel in den Bergen beim Skifahren oder Wandern, am Meer beim Baden oder in einem Waldstück. Damit das Rettungsteam den Unfallort erreichen kann, ist eventuell der Einsatz von Spezialfahrzeugen, Hubschraubern oder einer Hundestaffel notwendig.

Aber auch der normale Transport mit dem Krankenwagen kann einige hundert bis tausend Euro kosten.

Diese Kosten sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme durch die Unfallversicherung gedeckt, sofern kein anderer für die Kostenerstattung herangezogen werden kann.

Unsere Empfehlung: Oftmals sind Bergungskosten bis 3.000 Euro bei der Unfallversicherung beitragsfrei mitversichert. Diese Höhe ist meist ausreichend. Höhere Summen sollten versichert werden, wenn Sie sich oft in schwer erreichbaren Gegenden aufhalten – falls Sie dort verunglücken, werden sicherlich überdurchschnittlich hohe Bergungskosten entstehen, die Sie ggf. selbst zu tragen haben, wenn Sie nicht versichert sind.

 

Home ] Nach oben ] Invaliditätsleistung ] Todesfallschutz ] Übergangsleistung ] Unfallrente ] Krankenhaustagegeld ] Genesungsgeld ] [ Bergungskosten ] Kosmetische Operationen ]

Senden Sie Ihre E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: ims(at)vsp.ag